Landschaftsplanänderung Alsdorf/Eschweiler: Blausteinsee Schreiben des NABU Aachen-Land an Minister Remmel

An das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz.

40190 Düsseldorf

Btr.: LP -Änderung Alsdorf/Eschweiler

21.12.2012

Sehr geehrter Herr Minister Remmel!

Trotz verschiedener Eingaben des NABU bei Ihnen und der Städteregion Aachen, trotz der Ablehnung im Landschaftsbeirat und trotz der Stellungnahmen in den Scopingterminen  in Eschweiler ist bei der Verabschiedung des Landschaftsplanes VII (Eschweiler/Alsdorf)  eine deutliche Verkleinerung des Naturschutzgebietes beschlossen worden.

Trotz mehrmaliger Aufforderung,  die bisher vorgeschriebene Bojenkette instand zu halten,  war es der Blausteinsee GmbH nicht möglich, die dringend notwendige Abgrenzung zwischen NSG und  touristisch nutzbarer Wasserfläche zu errichten.  Es ist jetzt eine Sommer- und eine Wintergrenze beschlossen worden, ohne dass klar ist, wie beide Abgrenzungen markiert werden sollen und ob die Blausteinsee GmbH dazu in der Lage (bzw. willig) ist.  Nicht geklärt sind die Fragen: Wann soll die so genannte Sommererweiterung beginnen? Wie wird eine zweite Brut berücksichtigt?  Nach unseren langjährigen Beobachtungen überschneiden sich in den meisten Jahren Brutzeitende und Zuganfang. Je nach Wetterlage sind die ersten Wintergäste schon im September auf dem Blausteinsee.

In den letzten Jahren sind monatliche Vogelzählungen der Unteren Landschaftsbehörde in Zusammenarbeit mit dem NABU durchgeführt worden. Daraus ist eindeutig ersichtlich, dass die Artenzahl rückläufig ist, seit die Bojenkette nicht mehr intakt ist und die Wassersportler  ohne Hindernis in den NSG-Bereich eindringen können.

Natürlich müssen Freizeit und Tourismus auf dem Blausteinsee ihren Platz haben. Das Projekt „Blausteinsee“ ist gegen unsere Vorstellungen so beschlossen worden. (Wir hatten seinerzeit einen zweiten See gefordert, weil nach unserer Auffassung das Nebeneinander von Naturschutz und Tourismus bei diesen Größenverhältnissen unvereinbar ist.) Die Aufteilung nach der Fertigstellung von  1:3 war ein von uns mit Bauchschmerzen akzeptierter Kompromiss mit Gültigkeit für beide Seiten, der nicht alle paar Jahre wieder zu Ungunsten der Natur geändert werden darf.  Auch hier gilt das Verschlechterungsverbot. In den §§ 15/5 und 19 können Verschlechterungsmaßnahmen nur mit entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen genehmigt werden. Ein Ausgleich ist in diesem Falle nicht möglich.

Wohin in Zukunft die Entwicklung des Blausteinsee gehen soll, zeigen die neuesten Bestrebungen, wonach auch noch Ferienwohnungen am Ufer gebaut werden sollen.

Wo bleiben Ihre Zusagen Herr Minister Remmel,  sich um den Naturschutz am Blausteinsee zu kümmern (Landesvertreterversammlung des NABU 2011 in Aachen). Bei einem Dezernenten der Städteregion Aachen, der in kritischen Naturschutzfragen seinen Fachabteilungen der Unteren Landschaftsbehörde einen Maulkorb verpasst, benötigen die Naturschutzverbände auch einmal Taten und nicht nur warme Worte aus dem Ministerium.

Wir wenden uns mit diesem Schreiben an Sie, weil dem Vernehmen nach die Bezirksregierung in den kommenden drei Monaten lediglich zu prüfen hat, ob das Verfahren zum Landschaftsplan formal in Ordnung ist, und es daher nicht mehr um inhaltliche Korrektheit geht.

Mit freundlichen Grüßen

(gez. Dr. E. Lange, NABU Aachen-Land)

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