Freizeit und Naturschutz

StädteRegion Aachen: Das Umweltamt der StädteRegion weist aus aktuellem Anlass auf die besonderen Schutzbestimmungen in Naturschutzgebieten hin. Dort sind beispielsweise die Freizeitnutzung außerhalb von Wegen oder gar das Campen nicht erlaubt. Die Mitarbeiter des Umweltamtes haben erst kürzlich im besonders wertvollen Stolberger Naturschutzgebiet “Steinbruchbereich Bärenstein” Zelte, eine Feuerstelle und andere zurückgelassene Campingutensilien wegräumen müssen. Dieses Gebiet besitzt unter anderem wegen der Galmeiflora (Galmeiveilchen, Galmei-Täschelkraut, Galmeigrasnelke) europäische Bedeutung. Die dortige Tierwelt ist vom Insekt bis zum Säugetier vielfältig ausgebildet. Wegen der Seltenheit der Pflanzen und Tiere sind Naturschutzgebiete Kernflächen des Naturschutzes und dienen dem besonderen Schutz von Natur und Landschaft. Sie werden insbesondere zur Erhaltung bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensstätten ausgewiesen. Oft ist auch die Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen seltener Arten das Ziel. Naturschutzgebiete und Nationalparks sind die am strengsten geschützten Gebiete. Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind verboten. Das gilt unter anderem für:

Campen
Offenes Feuer,
das Verlassen der ausgewiesenen Wege (auch per Pferd oder mit dem Rad!),
Angeln an Stillgewässern innerhalb des Naturschutzgebietes,
die Entnahme und Einbringung von Pflanzen oder Tieren und
das Hinterlassen von Müll. Hunde sind in Naturschutzgebieten immer auch auf den Wegen an der Leine zu führen.


In der StädteRegion Aachen sind zurzeit 123 Naturschutzgebiete ausgewiesen. Sie nehmen insgesamt eine Fläche von ca. 98 km² (also fast ein Siebtel der StädteRegion) ein. Die konkreten Vorschriften, die in dem jeweiligen Naturschutzgebiet einzuhalten sind, können im Textteil des dort geltenden Landschaftsplanes bzw. der Schutzgebietsverordnung entnommen werden.

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