EGMR rügt Verletzung des Schutzes des Eigentums

Ein Grundstückseigentümer muss die Jagd auf seinem Land nicht dulden, wenn er sie aus ethischen Gründen ablehnt. Dies entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und stellte eine Verletzung von Artikel 1 Protokoll Nr. 1 (Schutz des Eigentums) zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) fest. Darüber hinaus befand das Gericht, dass diese Verpflichtung Grundstücksbesitzern in Deutschland, die die Jagd ablehnen, eine unverhältnismäßige Belastung auferlegt. Der Gerichtshof folgte damit seinen Schlussfolgerungen in zwei früheren Urteilen, die das Jagdrecht in Frankreich und Luxemburg betrafen.

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