Lurch des Jahres 2026 – der Alpensalamander
Heute teilen wir mit Euch den Lurch des Jahres 2026: Der Alpensalamander (Salamandra atra) ist 12 bis 16 Zentimeter groß und einheitlich schwarz glänzend gefärbt. Die Männchen erreichen nicht ganz die Größe der Weibchen. Unterseits sind die Tiere bleigrau gefärbt. Ihre Gestalt ist insgesamt zierlicher als beim bekannten Feuersalamander.
Sein Lebensraum sind lichte Buchen- und Laubmischwälder, meist mit einem kühlfeuchten Klima in der Nähe von Bächen. In Nadelwäldern siedelt die Art nur selten. Oberhalb der Baumgrenze kann man den Alpensalamander auch im Bereich von Alpenweiden, Zwergstrauchfluren, Felsfluren und Schutthalden finden. In Deutschland wird von ihm nur der Bereich der nördlichen Kalkalpen Bayerns besiedelt.
Alpensalamander paaren sich außerhalb des Wassers, abhängig von Wetter- und Temperaturbedingungen. Im Gegensatz zu den meisten anderen Amphibien, die ihren Laich im Wasser ablegen und deren Nachkommen ein Larvenstadium mit Kiemenatmung durchmachen, bringen die lebendgebärenden Alpensalamander ein bis zwei voll entwickelte, rund vier Zentimeter große und lungenatmende Jungtiere zur Welt, die sofort an Land lebensfähig sind. Als einziger mitteleuropäischer Lurch kann der Alpensalamander also unabhängig von Oberflächengewässern existieren – eine Anpassung an die extremen Lebensbedingungen im Hochgebirge.
👉 Aufgrund ihrer nur regionalen Verbreitung im Alpenraum, stehen Alpensalamander in Deutschland, Österreich und der Schweiz unter Schutz. Als hochspezialisierte klimasensible Art droht dem Alpensalamander vor allem im Zuge des Klimawandels durch schrumpfende Verbreitungsgebiete Gefahr. Die spezielle Lebensweise mit wenigen Jungen und einer extrem geringen Reproduktionsrate – unter allen Landwirbeltieren besitzt der Alpensalamander auch die längste Tragzeit – bringen gravierende Nachteile mit sich. Dort wo die Art vorkommt, ist sie jedoch meist häufig, so dass keine akute Bedrohung der Art gegeben ist. Vielmehr ist der Alpensalamander lokal durch den Klimawandel und die Zerstörung des Lebensraumes (zum Beispiel intensive Forstwirtschaft, Skitourismus, Verkehrstod auf Straßen) bedroht.
❗Der Alpensalamander ist europaweit geschützt nach der FFH-Richtlinie (Anhang IV) und „streng geschützt“ nach Bundesnaturschutzgesetz. Streng geschützte Arten dürfen nicht gefangen, verletzt oder getötet werden. Außerdem ist es verboten, sie durch Aufsuchen ihrer Lebensstätten zu beunruhigen.
Weitere Informationen unter folgendem Link:
https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/amphibien-und-reptilien/amphibien/artenportraets/10636.html