Naturschutzgebiete in Deutschland

  Was ändert sich, wenn in Deutschland ein Gebiet zum Naturschutzgebiet erklärt wird?

 Im Prinzip wenig. Die Landwirtschaft darf weiter wie bisher betrieben werden. Es besteht   Bestandsschutz.  Desgleichen für die Forstwirtschaft.

 Jagd und die Fischerei sind auch in Naturschutzgebieten zulässig.

 Überall in Europa - außer in Deutschland - ist die Jagd in Naturschutzgebieten verboten!

 Nur der normale Bürger wird ausgesperrt, er darf das NSG nur auf den Wegen betreten.

Ein Jäger darf sogar mit Hund ein NSG betreten, wenn es zu seinem Jagdrevier gehört.

 Der Eigentümer des Gebietes, wenn er nicht eine Einzelperson ist, hat kein Recht, die Jagd zu untersagen.  Der NABU-Aachen-Land ist Eigentümer des NSG Broicher Weiher und kämpft seit Jahren für ein Jagdverbot. Wir haben das Gebiet vor allem für fischfressende und überwinternde Wasservogelarten gekauft.  Die Untere Naturschutzbehörde (zuständig für Naturschutz und Jagd)  meint, dass das Interesse der Jäger höheren Stellenwert hat als das Interesse der Naturschützer.  Die Wertigkeit des Naturschutzgebietes sei zu gering, um die Jagd zu verbieten.  

 

Das Jagdgesetz von 1934 bedarf dringend einer totalen Überarbeitung und nicht nur minimaler  Änderungen zu Gunsten der Jäger. Der NABU-Aachen-Land  ist nicht grundsätzlich gegen die Jagd.  Er befürwortet die allgemeinen Richtlinien des „Ökologischen Jagdverbandes“,  aber ein Naturschutzgebiet hat die Natur zu schützen und Jagd darf nur gestattet werden, wenn sie dem Schutzziel dient.

 Ein deutsches Naturschutzgebiet ist also eigentlich nur ein Naturnutzgebiet.

 

Karl Gluth  Januar 2020